Erfahrungen eines Kuriers

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Hier wird Ihnen praktisches Insider Wissen aus den Lebenserfahrungen eines Kuriers präsentiert. Sie können gratis von gesammeltem Wissen profitieren, Feedback dazu geben, darüber diskutieren und Ihren ganz persönlichen Nutzen daraus ziehen. Alle Artikel spiegeln die Erfahrungen und Meinungen des Autors wieder obwohl Wert darauf gelegt wurde möglichst neutral zu berichten.

Autofahren in der Schweiz

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...english, francais, italiano ... please translate  for example with http://babelfish.yahoo.com/

An dieser Stelle einige Informationen für mobile Besucher, Touristen und Transitreisende der Schweiz die Sie so gesammelt sonst nur selten finden und jedem viel Geld, Zeit und Ärger mit der Schweizer Justiz ersparen.


Grimselpass


1. Zoll und Einreise

Erkundigen Sie sich am besten schon im Voraus in welcher Menge sie welche Waren ein und ausführen dürfen. Einen Link zum Schweizer Zoll finden Sie am Ende dieses Artikels.
Um nur schon mit Ihrem KFZ in die Schweiz einzureisen benötigen Sie folgende Ausrüstung:

Autobahnvignette :
 
Diese ist für 25 € (40 Sfr) an Tankstellen und Raststätten vor der Grenze und beim Zollamt erhältlich,sie ist bis zum Jahresende gültig und muss sichtbar an der Windschutzscheibe fest aufgeklebt und nicht nur notdürftig befestigt werden. Sie können auch gratis über Landstrassen durch die Schweiz reisen, dies ist jedoch weitaus zeitaufwendiger.
 
Warnweste :

Ein Aussteigen im Fall einer Panne auf dem Pannenstreifen der Schweizer Autobahnen ist nur mit  Warnweste erlaubt.

Länderkennzeichen :

Sie benötigen einen Aufkleber der Ihre spezifische Länderherkunft angibt, da sie ausserhalb der EU reisen. Diese Aufkleber sing günstig in Raststätten und Tankstellen vor den Grenzen erhältlich. Innerhalb Europas sind die Länderkennungen bereits auf den Kennzeichen aufgebracht (In blau mit der Europaflagge).

Grüne Versicherungskarte :

Da Sie ausserhalb der EU reisen benötigen Sie im Schadenfall den Nachweis einer aussereuropäischen Haftpflichtversicherung (grüne Versicherungskarte). Diese müssen Sie bereits  vor Antritt Ihrer Reise bei Ihrer Haftpflichtversicherung beantragen und bei Fahrten in der Schweiz mitführen.



Zürcher Oberland


2. Allgemeines

Schweizer Städte sind allesamt recht historisch, verkraften nur sehr wenig Verkehrsaufkommen und sind sehr eng bebaut. Oftmals verlieren selbst professionelle Autofahrer in den unübersichtlichen Stadtzentren mit den vielen kleinen Strassen und Abbiegeverboten den Überblick.

Tip: Planen Sie Ihre Route sorgfältig, wenn möglich steigen Sie um auf den gutorganisierten öffentlichen Verkehr der zu den besten und schnellsten der Welt gehört. Entdecken Sie die vielen nostalgischen Innenstädte  zu Fuss.

Die Schweizer Bevölkerung ist bereits stark überaltert und ein Grossteil der Autofahrer kommt aus ländlichen Gegenden mit nur wenig Verkehr. Es gibt sogar einen Kanton (Bundesland) mit ganzen zwei Ampeln. Viele Schweizer Autofahrer haben ihre Führerscheine gemacht als noch keine Autobahnen und Ampeln existierten.
Durch die hohe Überalterung müssen sich daher gerade in der deutschen Schweiz auf viele unerfahrene Autofahrer einstellen und Ruhe bewahren. Im allgemeinen sind alle Schweizer sehr hilfsbereit und absolut korrekt, genauso wie Ihnen durch Vorausfahren der Weg gezeigt wird kann es jedoch auch passieren das man minutenlang hinter Ihnen herfährt um Ihnen zu sagen das sie da und dort vergessen haben den Blinker zu betätigen.

Tip: Die Bevölkerungsgruppe der Älteren stellt eine autokaufkräftige Klientel dar und wird noch nicht mit Kontrollen der Fahrfähigkeit belangt, vielleicht auch weil gerade sie durch Unbeweglichkeit und oft ländlicher Lebenssituation von Automobilität abhängiger sind . Periodische Überprüfungen der Fahreignung und Simulatorfahrten mit verschiedenen Vehikeln, Seh- und Reaktionstests und auch  Stufen-Führerscheine für grössere und kräftigere Autos sind trotz steigendem Verkehrsaufkommen und höheren Ansprüchen an alle Verkehrsteilnehmer immer noch Zukunftsmusik auf dem gesamten europäischen Kontinent. Überdenken Sie ob auch Ihnen solche Gesetze angenehm wären.

Grosse Unterschiede in den verschiedensprachigen Regionen sind deutlich erkennbar. Während in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz die Durchschnittsgeschwindigkeiten höher liegen, die Menschen wesentlich relaxter miteinander umgehen und Übertretungen nicht ganz so streng verfolgt werden wird dagegen im deutschsprachigen Teil gnadenlos und sehr genau kontrolliert. Aggressives Fahrverhalten vor allem in Anwesenheit von fremden Autokennzeichen und Grossstadtbewohnern kann dort trotzdem auch passieren. Beschimpfungen und Beschädigungen bei Fahrzeugen mit ausländischen Nummernschildern kommen jedoch selten vor und bilden absolute Ausnahmen da Schweizer grundsätzlich kaum kriminell sind. Im allgemeinen fahren sie recht friedfertig und gemächlich, es gibt jedoch viele gutbetuchte Fahrer in teuren Autos die sich diverse Übertretungen leisten da sie Rechtsanwaltshonorare in Höhe europäischer Jahresgehälter bezahlen können. Ein Punktestrafregister wie in anderen Ländern existiert nicht in der Schweiz. Reisverschlusssystem, Hintenanstellen und weiteres Sozialverhalten funktionieren trotz aller Korrektheit leider auch nicht so wie es sollte.

Tip: Lassen Sie sich auf keinen Fall provozieren, hören Sie Radio und behalten Sie die Nerven. Als reisender Verkehrsteilnehmer vetreten Sie mit Ihrem Verhalten ihr Herkunftsland und können einiges zum Ansehen und gegenseitigem Auskommen beitragen.



Gottahrdautobahn


3. Fahren

Achtung! Im Gegensatz zu allen umliegenden Ländern hat die Schweiz sehr viel geringere Toleranzen bei Geschwindigkeitsmessungen, dies spült jedes Jahr einige Milliarden in die Schweizer Staatskasse und verärgert unzählige Besucher. Da der Zustrom an Touristen und Zuwanderen ungebrochen anhält und ein Grossteil der Einheimischen diese "Überfremdung" als bedrohlich für alte Werte und Traditionen ansieht ist dies eventuell ein adäquates Mittel diesen Ansturm zu steuern. Als Besucher sollten Sie der Sensibilität der Schweizer Bevölkerung zu diesem Thema besondere Aufmerksamkeit widmen. Kurz: Verhalten Sie sich am besten unauffällig und angepasst.
Im allgemeinen gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten und Toleranzen :

(in km/h)

Fahrstrecke..........Höchstgeschwindigkeit.........Messtoleranz..........Strafbar ab  
_______________________________________________________________

Stadtverkehr...................... 50..........................3.....................54  (!!!)
                      
Landstrasse........................80..........................4.....................85

Autobahn..........................120.........................7.....................128


Während in den umliegenden Ländern z.B. in Deutschland eine Geschwindigkeitsübertretung von bis zu 12 km/h innerorts im allgemeinen straffrei bleibt bedeutet dies in der Schweiz saftige Bussgelder die im Gegensatz zu Europäischen Löhnen exorbitant höher liegen und seit kurzem auch europaweit verfolgt werden dürfen. Unmittelbar  hinter den meisten grösseren Grenzübergängen stehen die ersten Geschwindigkeits-Überwachungsanlagen, mobile Kontrollen gibt es wie Murmeltiere in den Alpen und in den Grossstädten der deutschen Schweiz gibt es zum Teil alle 500 Meter eine Radarfalle (kein Witz!).

Tip : Nehmen Sie sich Zeit, geniessen sie das Panorama, schalten Sie das Radio ein und halten Sie sich extrem GENAU an die vor Ort ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeiten.Versuchen Sie nicht Zeit aufzuholen, beachten Sie auch Wechselschildanzeigen ganz korrekt und vermeiden Sie schon geringste Geschwindigkeitsübertretungen.

Desweiteren zu beachten:


- Die alpenquerenden Tunnel und Pässe sind allesamt einspurig und gerade zu Ferienzeiten hoffnungslos überfüllt. Wenn sie nicht stundenlang im Stau z.B. vor dem Gotthard steckenbleiben wollen wählen Sie besser unbeliebte Fahrzeiten wie spätabends, nachts und frühmorgens oder weichen sie auf weniger stark befahrene Routen aus.
- Auf vielen Gebirgsstrecken wird im Winter eine Schneekettenpflicht ausgerufen, es ist ratsam dann auch eine Winterausrüstung an Bord zu haben. Einige Pässe können zeitweilig für jeden Verkehr unpassierbar und gesperrt werden, Informationen darüber gibt es im Radio und Internet oder sind ausgeschildert.
- Die völlig überlastete Ost - Westverbindung A1 ist durchgehend nur zweispurig und vor allem in Stoss- und Schlechtwetterzeiten extrem stau- und störanfällig. Zudem ist sie in absolut miserablem Zustand und ähnelt teilweise einer afrikanischen Buckelpiste. Im dichten Kolonnenverkehr sind dann über weite Strecken nur Reisegeschwindigkeiten um 80 km/h möglich. Drängeln und Rechtsüberholen sind hier absolut unnötig, Sie können auf hundert Kilometer höchstens einige Sekunden und Kolonnenplätze gewinnen.
- In der ganzen Schweiz zelebriert man tatsächlich noch eine kollektive Mittagspause zwischen 12:00 und 13:00 Uhr. Dadurch kommt es davor und danach zu erhöhtem Verkehrsaufkommen da alle Menschen zum Mittagessen unterwegs sind.
- Eine Markierung mit einem grossen weissem L auf blauem Grund bedeutet das Sie einen Fahranfänger vor sich haben, diese dürfen in Begleitung eines Führerscheinbesitzers auch ohne Fahrschule Praxiserfahrung im Verkehr sammeln.
- In einem Kreisel muss bei der Ausfahrt der Blinker betätigt werden.
- An Strasseneinmündungen auf dem Asphalt aufgebrachte weisse Dreiecke bedeuten Vorfahrt gewähren und ersetzen das Verkehrszeichen dazu.
- Es ist unbedingt Pflicht, wartenden Fussgängern an einem Zebrastreifen die Überquerung zu ermöglichen und dafür anzuhalten.
- Die Benzinpreise sind spürbar günstiger als im übrigen Europa, es lohnt sich vollzutanken.
- Es gilt eine Blutalkoholgrenze von 0.08 Promille (etwa ein bis zwei Bier)

- WICHTIG! Was in Indien die Kühe sind in der Schweiz die Strassenbahnen, sie geniessen weitreichende Verkehrshoheiten. So haben Strassenbahnen IMMER Vorfahrt, auch vor Fussgängern und von links kommend. Dies kostet zwar einigen Unachtsamen jährlich das Leben, stellt aber sicher das der Fahrplan für alle perfekt eingehalten werden kann.

Tip: Besser Sie sitzen in einer Strassenbahn drin als davor.



Thun Innenstadt


4. Parken

In Europa dürfen sie meist ihr Auto dort abstellen wo es nicht explizit verboten ist. In der Schweiz ist es genau umgekehrt, Sie dürfen es nur dort abstellen wo es ausdrücklich erlaubt ist. Ansonsten gilt ein schweizweites Abstellverbot von Motorfahrzeugen mit nur wenigen Ausnahmen. Die unterschiedlichen Bereiche des erlaubten Parkens sind ähnlich wie in Amerika durch verschiedenfarbige Bodenmarkierungen angegeben.

Weiss
bedeutet das Sie hier parken dürfen, unter Einhaltung der örtlich angezeigten Bedingungen. Meist unterliegen weisse Felder zeitlichen Beschränkungen oder sind gebührenpflichtig. Achten Sie darauf dass ihr Fahrzeug nicht über die Parkplatzbegrenzung hinausragt oder ein Reifen auf der weissen Linie steht, dies unkorrekte Verhalten wird ebenfalls als Falschparken bestraft. Einige Strassen sind so eng das kein Lastwagen oder Bus mehr hindurchpasst wenn die abgestellten Pkw zuviel Platz beanspruchen.

Blau
sind Anwohnerparkzonen in denen Sie nicht oder nur zu bestimmten Zeiten parken dürfen. Dies  auch NUR mit einer Schweizer Parkscheibe (Vorsicht: Andere Parkscheiben sind ungültig!) die Sie bei einer Schweizer Polizeidienststelle bekommen können. Dort werden Ihnen auch die Bedingungen erklärt unter denen Nicht-Anwohner in solchen Zonen parken dürfen.

Gelb
Bedeutet generell absolutes Park- und Halteverbot.

Die Strafen für Falschparken sind ebenfalls drakonisch, lassen Sie sich nicht dazu hinreissen eben mal ihr Auto irgendwo gratis abzustellen in der Hoffnung sie kämen straffrei davon. Schnell können Sie wegen Verkehrsbehinderung sogar vor den Richter kommen und dürfen mehrere hundert Euro Strafe plus Justizgebühr erwarten.

Tip: Es gibt zwar nur wenige Park und Ride Einrichtungen doch sind diese und die innerstädtischen Parkhäuser sehr zu empfehlen, auch wenn die Gebühren auf höherem Niveau angesiedelt sind. Weil Schweizer Städte recht eng bebaut sind und nur wenig Platz für öffentliche Parkplätze bieten ist dies auch eine sinnvolle Zeitersparnis. Rechnen Sie die hohen Parkgebühren (ca. 3€ = 4-5 SFr / Std.) in Ihre Reisebudgetplanung mit ein.     


5. Camping und Aufenthalt

-Das Abstellen von Wohnwagen und Caravans ist schweizweit grundsätzlich nur auf Campingplätzen erlaubt. Deren Preise sind im europäischen Vergleich ebenfalls leicht erhöht. Einige Autobahn-Rastplätze bieten Abwasser-Entsorgungsstationen, unerlaubtes Ablassen anderswo kann drastische Strafen nach sich ziehen.
-Beachten Sie bitte auch das schweizweite Hundekotverbot, dieser muss unbedingt mit Plastiktaschen aufgenommen werden. Sie finden diese z.B. an den grünen "Robidog" Stationen, die gewöhnlichen Mülleimern sehr ähneln. Die Strafen fürs Unterlassen sind ebenfalls sehr streng und als Hundehalter werden Sie deswegen argwönisch beobachtet und auch angezeigt.
-Wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrrad im Schweizer Strassenverkehr teilnehmen wollen benötigen Sie eine Schweizer Haftpflichtversicherung. Diese erhalten Sie wenn Sie einen Aufkleber dazu in einem Postamt oder Supermarkt (ca. 4 € = 6 SFr) erweben und sichtbar auf Ihrem Fahrrad anbringen. Er ist für ein volles Kalenderjahr gültig und schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen bei Sach- oder Personenschäden. Zugleich kann bei einem Verlust und Auffinden der Eigentümer des Fahrrads schnell ausgemacht werden.   
- Speziell ist bei den Schweizer Eisenbahnen der Linksverkehr, verwechseln Sie daher nicht die Abfahrtsbahnsteige.

Tip: Erkundigen Sie sich im Voraus über das Internet oder telefonisch nach freien Camping-Stellplätzen und geniessen Sie so eine sorgenfreie Ankunft auf so manch atemberaubend schön und naturnah angelegten Plätzen.


Vierwaldstätter See

 

6. Reisebusse

Diese werden in der Schweiz „Car“ genannt und neben vielen touristischen Anziehungspunkten finden Sie Car-Parkplätze auf denen Sie begrenzt halten dürfen.

Tip: Etliche Brücken auf  diversen Landstrassenverbindungen haben Durchfahrtshöhen unter 4 Metern und einige Landstrassen verenden als Feldwege, es lohnt sich vorher Informationen über die geplante Route einzuholen anstatt blind dem Navigationssystem zu vertrauen. 


7. Lastwagen

Im gewerblichen Güterverkehr wird auf Fahrzeugen über 3.5 t eine Schwerverkehrsabgabe (Maut) erhoben. Diese richtet sich nach dem Emissionsausstoss des Fahrzeugs und der zurückgelegten Wegstrecke. Sie wird elektronisch über Messbrücken über den Fahrbahnen erfasst.
Es gilt eine allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe sowie ein nächtliches Fahrverbot, gewerbliche Transporte über 3,5 t dürfen nur werktags zwischen 5:00 und 22:00 durchgeführt werden.
Je nach Uhrzeit können an den Zollämtern längere Wartezeiten anfallen, auf Transitstrecken durch die Alpen ist zudem mit widrigen Wetterverhältnissen und gegebenenfalls Vollsperrungen insbesondere im Winter zu rechnen, diese können mehrere Tage andauern.
Vor den alpenquerenden Tunneln kommt es meist zu Wartezeiten da sich aus Sicherheitsgründen nur eine gewisse Anzahl LKW im Tunnel bewegen darf. Nationale Transportunternehmen können mit einer Sondergenehmigung (ein rotes Zusatz- Kennzeichen mit einem gelben S darauf) ohne Kontrollen und Wartezeiten über die Alpen.
An den Hauptrouten stehen beidseits der Alpen sogenannte Schwerverkehrszentren in denen alle Lastwagen mitsamt Fahrer auf ihre Fahrtüchtigkeit überprüft werden bevor diese die gefährlichen Bergstrecken befahren dürfen.
Auf den steilen Passstrassen bilden sich schnell längere Autokolonnen hinter den langsam emporkriechenden Lastwagen. Professionelle Lkw-Fahrer fahren schon mal rechts heran um den schnelleren Verkehr vorbeizulassen und selbst eine stressfreie Fahrt zu erleben. 
In den engen Schweizer Innenstädten und auf etlichen kurvigen Gebirgsstrassen sind Sattelzüge denkbar ungeeignet, Anhängerzüge sind hier wesentlich vorteilhafter. Jedoch können die meisten Gewerbe- und Industriegebiete leicht auch mit Sattelschleppern erreicht werden.
Die Bestimmungen über die Lenk- und Ruhezeiten decken sich weitgehend mit den europäischen Normen.
Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.
Durch die allgemeine Mittagspause von 12 – 13:00 Uhr ist in 99% aller Betriebe in dieser Zeit kein Be- und Entladen möglich, vor allem in ländlichen Gebieten kommen auch zweistündige Pausen von 11:30 - 13:30 vor.
Wenn ihr Lastwagen aus Werbegründen mit einer Telefonnummer versehen ist: Machen Sie sie mit Klebeband vor der Einreise unkenntlich. Viele Schweizer lieben es sich über alle nur denkbaren Kleinigkeiten zu beschweren, dies gipfelt in teils absurden Anrufen in ihrer Firma warum der Lastwagen jetzt gerade da und dort vor diesem und jenem Autofahrer herfahren muss. Auf den meisten Schweizer Fahrzeugen sehen Sie wenn überhaupt nur eine Internetadresse angegeben. 

Tip: Sorgfältige Routenplanung, umsichtige Disposition, absolut korrekt ausgestattete Fahrzeuge und übertriebene Ladungssicherung kann Ihre Transportkosten extrem minimieren. Siehe Tip 6. 



Engstlenalp


Und zum guten Schluss:

Das nicht ernstgemeinte Lexikon der Schweizer Begriffe aus dem Strassenverkehr


Tram                         =     Strassenbahn, auf keinen Fall berühren
Trottoir                     =     Bürgersteig, Gehweg, nie darauf herumstehen
Velo                          =     Drahtesel oder auch Fahrrad
Car                           =     englischdeutsch für Reisebus
Pneu                         =     manchmal auch alt, ein Reifen
Billett                       =     muss man haben,den Fahrausweis
Pikett                       =     nichts zu essen,der Winterdienst
parkieren                  =     parken,nicht einfach stehen lassen
Lichtsignal               =     Ampel mit den Farben Rot, Gelb und Grün
Signalisation            =     Hinweis, Markierung - logisch
Bewilligung             =     Erlaubnis, ja die Genehmigung
Verzeigung               =    eine Anzeige beim Verkehrsgott
Verzweigung            =    ein harmloser Abzweig
Schafsäckel              =    das Ende vom Schaf, frei übersetzt: Arschloch
Mensuration             =    keine Blutung, eine Vermessung
sauf autorisation       =    nicht das wonach es sich anhört, nur mit Genehmigung


Tip: Und jetzt fahren Sie endlich los und geniessen Sie die prachtvollen Berge.


Genfer See


Fotos    :

 carlogics@gmx.net


Internet:
 
www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/index.html?lang=de  

- Einfuhrbestimmungen


www.reisen-tcs.ch/travel/de/home/reiseinfos.html         

- Informationen des Schweizer Verkehrsclubs

www.myswitzerland.ch                                                   

- Touristeninformation


www.search.ch                                                               

- Wetter, Verkehr, Branchen usw.
 

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